Papst Innocenz II. nimmt auf Bitten von Eppo [von St. Georgen], Abt von Kloster Mallersdorf, das von Heinrich von Kirchberg und seinem Sohn Ernst gegründete, dem St. Johannes Evangelist geweihte Kloster Mallersdorf im Bistum Regensburg in seinen apostolischen Schutz, bestimmt ihm die Benediktinerregel, bestätigt seine Freiheiten und allen Besitz.