Abt Ambrosius Rappert vom Kloster Liesborn bezeugt, dass sein eigenbehöriger Kötter Stephan Böhle aus der Bauerschaft und dem Kirchspiel Wadersloh wegen mißlicher Zeiten von der Witwe Maria Wedepohl, Eingesessene im Kirchspiel Liesborn, eine Hauptsumme in Höhe von 15 Reichstaler in gangbarer Silbermünze aufgenommen habe, da besagte Witwe diese Summe vor einigen Tagen aber losgekündigt und Böhle nicht über das Geld verfüge, benötige er einen gutsherrlichen Konsens zur Aufnahme von 15 Reichstaler beim Pater Wolfgang Zurmühlen vom Kloster Liesborn, der hiermit erteilt wird. An jährlichen Zinsen fallen bei halbjähriger Loskündigung 27 Mariengroschen an. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers