Papst Clemens V. an den Abt des Klosters SS. Peter und Paul, den
Thesaurar von SS. Peter und Andreas und Wern-er von Volmarstein
(Volmestene), Domkanoniker in Paderb-orn (Paderburnensis): Äbtissin und
Kapitel des exemten Stiftes Essen, Kölner Diözese, haben ihm angezeigt, dass
sie von der Jurisdiktion des Erzbischofs von Köln sowie jeglicher anderen
ordentlichen Richter (iudicum ordinariorum) durch apostolisches
Spezialmandat befreit sind; dennoch versuche der Erzbischof dort zu
visitieren. Er beauftragt die Adressaten unter Erteilung der üblichen
Vollmachten, den Fall zu untersuchen. Datum Vienne 5. idus maii. pont. n.a.
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