Papst Clemens V. an den Abt des Klosters SS. Peter und Paul, den Thesaurar von SS. Peter und Andreas und Wern-er von Volmarstein (Volmestene), Domkanoniker in Paderb-orn (Paderburnensis): Äbtissin und Kapitel des exemten Stiftes Essen, Kölner Diözese, haben ihm angezeigt, dass sie von der Jurisdiktion des Erzbischofs von Köln sowie jeglicher anderen ordentlichen Richter (iudicum ordinariorum) durch apostolisches Spezialmandat befreit sind; dennoch versuche der Erzbischof dort zu visitieren. Er beauftragt die Adressaten unter Erteilung der üblichen Vollmachten, den Fall zu untersuchen. Datum Vienne 5. idus maii. pont. n.a. 7.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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