Poppelsdorf - Erzbischof Hermann IV von Köln gestattet, dass in der Kapelle der Klause zu Hüls einer oder mehrere Altäre errichtet werden, dass dort die Messe bei offenen Türen gefeiert werden darf, dass ein Friedhof zur Bestattung der Schwestern nach ihrer Dienerschaft angelegt werden kann. Der Pfarrer der Mutterkirche zu Kempen soll rechtzeitig dem Beichtvater der Schwestern das geweihte Öl zu Ostern liefern. Der Erzbischof nimmt die Klause zu Hüls in seinen und des heiligen Petrus Schutz. Es siegelt der Aussteller. Siegel nur zu Hälfte vorhanden

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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