Forderung der Erben des tSander van Eyll ./. Erben des t Johann von Baerl. 1.) Wegen der Heirat der Mutter mit Johann von Baerl die Leibzucht von Diepraem: Die Geschwister Johann, Werner, Heinrich und Gertrud haben ihr eine jährliche Rente von 8 mir. Roggen aus Diepraem angewiesen; die Rente war aber an Johann von Collenn verschrieben und wurde großenteils nicht gezahlt, 2.) Vertrag des Arnd von Bocholt mit Johann und Heinrich von Baerl, Gebrüder, wegen der Forster Mühle. Die vereinbarten Lieferungen unterblieben nach dem Tod des Vaters, 3.) 800 goldgl. die Johann von Baerl als Rittmeister für Militärdienste noch vom Fürsten von Geldern zustehen, 4.) Der Ofenstein zu Diepraem: Als Goswin von Honselar angefangen hat den Stein zu verbauen, hat Goswin von Raesfeld das in Köln gerichtlich verbieten lassen wollen. Darüber wurde ein Vertrag geschlossen. o.D.