Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR über Vermögensansprüche in Litauen, Lettland und Estland. alter Titel: Neu besetzte Ostgebiete. Allgemein
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I. HA Rep. 151, Nr. 35
I. HA Rep. 151 Finanzministerium
Finanzministerium >> 03 Finanzabteilung. Verwaltung und Beamte >> 03.01 Verwaltung >> 03.01.05 Grenzregulierungen und Eingliederungen von Gebieten >> 03.01.05.06 Grenzregulierungen und Eingliederung von Gebieten 1933-1945 >> 03.01.05.06.02 Einzelne abgetretene und Grenzgebiete; sonstiger Gebietszuwachs >> 03.01.05.06.02.01 Polnische Abtretungsgebiete und Sowjetunion
1941-1944
Enthält:
- Runderlass des Reichsfinanzministers zu den Bezügen der in die besetzten Ostgebiete abgeordneten Gefolgschaftsmitglieder, 12. September 1941
- Vermerk zur Zuständigkeit des Chefs der Zivilverwaltung in Bialystok für die Bezüge der dorthin abgeordneten Gefolgschaftsmitglieder, 15. April 1942, dabei: Regelung der Erstattung der Bezüge von Landräten; Runderlass des Reichsfinanzministers zu Neuregelungen, 27. März 1944
- Regelung der gegenseitigen Vermögensansprüche (Staatsvertrag zwischen dem Deutschem Reich und der UdSSR bei Abwanderung vom Memelgebiet nach Litauen vom 10. Januar 1941), dabei: Bericht des Regierungspräsidenten in Gumbinnen (Abschrift), 20. März 1941; Entwürfe einer Verordnung über den Übergang litauischen, lettischen und estnischen Vermögens auf das Deutsche Reich sowie der Durchführungsverordnung, 12. April 1941; Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR über die Regelung der gegenseitigen Vermögensansprüche betreffend Litauen, Lettland und Estland (Abschrift), 10. Januar 1941; Stellungnahme des Finanzministers, 23. April 1941; Vorschlag des Gauleiters in Königsberg, die Verwaltung und Verwertung des nicht landwirtschaftlichen Vermögens aus dem Memelgebiet dem Oberpräsidenten bzw. Regierungspräsidenten zu übertragen (Abschrift), 3. Mai 1941
- Mitteilungen des Reichsinnenministers zur Zuständigkeit für das Vermögen aus dem Memel- und dem Suwalkigebiet ( später Sudauen), 14. und 19. Juli 1941, dabei: Wertangaben zum litauischen nicht landwirtschaftlichen Vermögen im Memelgebiet.
- Runderlass des Reichsfinanzministers zu den Bezügen der in die besetzten Ostgebiete abgeordneten Gefolgschaftsmitglieder, 12. September 1941
- Vermerk zur Zuständigkeit des Chefs der Zivilverwaltung in Bialystok für die Bezüge der dorthin abgeordneten Gefolgschaftsmitglieder, 15. April 1942, dabei: Regelung der Erstattung der Bezüge von Landräten; Runderlass des Reichsfinanzministers zu Neuregelungen, 27. März 1944
- Regelung der gegenseitigen Vermögensansprüche (Staatsvertrag zwischen dem Deutschem Reich und der UdSSR bei Abwanderung vom Memelgebiet nach Litauen vom 10. Januar 1941), dabei: Bericht des Regierungspräsidenten in Gumbinnen (Abschrift), 20. März 1941; Entwürfe einer Verordnung über den Übergang litauischen, lettischen und estnischen Vermögens auf das Deutsche Reich sowie der Durchführungsverordnung, 12. April 1941; Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR über die Regelung der gegenseitigen Vermögensansprüche betreffend Litauen, Lettland und Estland (Abschrift), 10. Januar 1941; Stellungnahme des Finanzministers, 23. April 1941; Vorschlag des Gauleiters in Königsberg, die Verwaltung und Verwertung des nicht landwirtschaftlichen Vermögens aus dem Memelgebiet dem Oberpräsidenten bzw. Regierungspräsidenten zu übertragen (Abschrift), 3. Mai 1941
- Mitteilungen des Reichsinnenministers zur Zuständigkeit für das Vermögen aus dem Memel- und dem Suwalkigebiet ( später Sudauen), 14. und 19. Juli 1941, dabei: Wertangaben zum litauischen nicht landwirtschaftlichen Vermögen im Memelgebiet.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:39 MESZ
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