Bürgermeister und Gericht zu Urach reversieren Herzog Ludwig zu Württemberg, der (auf Widerruf) die Regelung zugunsten der Stadt bestätigt, dass die zwei ursprünglich für das Schloss abzustellenden Wächter Ihre Wachfunktion vom städtischen Kirchturm aus ausüben dürfen. Allerdings muss die Stadt für die Zeiträume, während denen sich der Hof in Urach aufhält, zwei Schlosswächter stellen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view