Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Instruktion für die Laufendhaltung der topographischen Kartenwerke 1:5 000 bis 1:100 000 (C 14): Bd. 1
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ministerium des Innern >> DO 1 Ministerium des Innern, Teil Versorgungsdienste >> Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen >> Rechtsgrundlagen >> Geodätische und kartographische Anweisungen >> Instruktion für die Laufendhaltung der topographischen Kartenwerke 1:5 000 bis 1:100 000 (C 14)
1960
Enthält:
1. Ausgabe
Ministerium des Innern (MdI), 1949-1990
Aktenführende Organisationseinheit: Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen