Dechant und Domkapitel zu Münster sowie Bürgermeister, Ratsherren und Schöffen der Stadt Münster bitten die Ratsherren und Schöffen der Stadt Borken, ihre Freunde, für den Amtmann (officiato) und die Knappen, die die Aussteller ihnen für die Sicherung (ad firmandum) ihrer Stadt zur Unterstützung gestellt haben, in ihrem Namen ein Darlehen (mutuum) aufzunehmen, damit diese Lebensmittel kaufen können. Dieses Darlehen soll sich bis zur Summe von 100 Mark münsterscher Pfennige belaufen. Dieses Darlehen soll vorzugsweise von dem Geld (ex prima pecunia) gezahlt werden, das von dem Lösegeld für die von den Bürgern (zu Borken) genommenen Gefangenen abgezweigt wird. Wenn aber diese Gefangenen kein Geld einbringen, wollen die Aussteller die Ratsherren und Schöffen (zu Borken) wegen dieses Darlehens schadlos halten. Ankündigung des Siegels der Kirche zu Münster und der Stadt Münster. Datum 1323 Aug 14. in vigilia Assumptionis beate Marie virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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