Desgeichen für 950 Rh. Gulden, die er gebraucht, Heinrichs v. Salder
Theil an der Burg zu Peine für sich einzulösen, Kord von Huddessen und
dessen Sohne Burchard v. H., Bürger zu Braunschweig, eine jährliche Rente
von 19 Br. Mark und 1 Verd. an der St. Walburgis und St. Michaelis zahlbaren
Meierbede und Herbstbede der Leute aus Smedestidde (5 u. 10 Verd.) und
Betmer (4 u. 6 Pfd. Br. freier Pf.) und der zum Meierding zu Smedenstidde
gehörigen Leute und Dörfer (40 Lüb. Pf. weniger 2 Schill., von jeder Hufe 8
lüb. Schill. zu Michaelis), die früher auf der Burg zu Peine, jetzt in
Braunschweig, an den gen. Käufer zu entrichten sind. - Mit gleichem
Consense. d. d. eod. Siegel des Bischofs, des Domkapitels u. L. v. Veltheim
an Pergamentstreifen. Du [?]