Ludwig von Bourbon, Bischof von Lüttich, Herzog von Bouillon (Bullonen.) und Graf von Looz (Lossen.), an Dekan bzw. Vizedekan und Kapitel der Bonner Kirche: Aufgrund päpstlicher Briefe gen. Executoriales, die vom Heiligen Stuhl und Papst Sixtus [IV.] erlassen und an den Herzog von Burgund und ihn, Bischof Ludwig, als Exekutoren gerichtet waren, denselben präsentiert und von ihm entgegengenommen wurden, ist sein Verwandter Jakob von Croy, Protonotar des Apostolischen Stuhls, sein Mitbruder, von den Adressaten als Propst ihrer Bonner Kirche empfangen und admittiert worden, so dass niemand jenen im rechtmäßig erlangten Besitz der Propstei stören durfte. Im Wunsch, Jakob in seinem Besitzrecht zu schützen, weist er kraft jener päpstlichen Briefe unter den darin festgesetzten Strafen die Adressaten an und mahnt sie, mit ihm Jakob im Besitz der Propstei zu erhalten und zu verteidigen und Exekutionen päpstlicher Mandate, die vielleicht zum Nachteil Jakobs erschlichen werden, nicht zu vollziehen, sondern dagegen beim Heiligen Stuhl zu appellieren. Der Herzog von Burgund, er und Jakob, der sie von Schäden und Kosten entheben wird, werden ihnen im Verfolg solcher Appellationen bis zum Ende beistehen. Wenn der Fall eintritt, wird er sie wieder und wieder auffordern. Sie mögen ihm ihre Ansicht hierüber schreiben. Scriptum in civitate nostra Leodiensi XVII. Decembris [14]80.