König Karl IV. verleiht seinen lieben Getreuen Fritz und Johanns den Fischpekken und ihren Erben ("man vnd frawen") die zwei Weiher zu Kungsprukke bei den Straßen zu Katzwang und zu Herbrechtstorf, drei Weiher in dem Erlech unter dem Dorf Herbrechtstorf bei den Straßen ober- und unterhalb Katzwang, endlich den Weiher zu Weizzense gegen einen jährlichen Zins von 3 Pfund Haller, der auf des Königs Haus in Nürnberg zu entrichten, zu rechtem Erblehen und bestimmt zugleich, dass, wer diesen Verleihungsbrief von der Vischpecken wegen mit ihren Willen inne hat, dieselben Rechte besitzen und genießen solle. - Siegler: der Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg