Jacob, Patriach von Jerusalem, transsumiert die Urkunde des Papstes Alexander IV. von 1257 [August 2], in der dem Deutschen Orden gestattet wird, freie Laien und Geistliche auch ohne die gesetzliche Probezeit aufzunehmen, verbietet aber den einmal Eingetretenen den Austritt bei Strafe der Exkommunikation.

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