Bernhard VII. zur Lippe gestattet den innighen unde geistliken Schwestern zu Detmold mit Zustimmung des dortigen Bürgermeister u. Rats eine Gossenrinne mit Eisengatter aus ihrem Kloster in den Graben zu führen. Garn südde darf jedoch nicht dorthin eingeleitet werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Objekt beim Datenpartner
Loading...