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Vorladung des Joseph Schulte, genannt Weimann, auf den 24. September 1846 in der Vormundschaftssache Joseph Schulte, genannt Weimann wegen der Vernehmung zur Führung der Vormundschaft nach Eintritt der Volljährigkeit des Mündels

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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