Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.), Nachlass Theodor Hermann von Spiegel (Bestand)
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U 210
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 4. Nichtstaatliches Schriftgut / Archivische Sammlungen >> 4.3. Gewerbebetriebe, Adlige Häuser, Familien, Höfe (U) >> 4.3.2. Adelige Häuser, Familien, Höfe >> Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.)
1571-1827
Persönliche Papiere, Bestallungen, Besitz 1595-1790 (4); Ehe- und Familienverträge, Testamente 1661-1789 (2); Korrespondenzen 1676-1803 (20); Güterverwaltung, Geschäftspapiere, Ökonomisches 1740-1777 (10); Rechnungen und Quittungen 1648-1794 (13); Aktiva und Passiva 1571-1789 (10); Prozesse und Rechtsstreitigkeiten 1615-1792 (10); Kriegslasten im Siebenjährigen Krieg 1756-1827 (11); Bischofs- und Koadjutorwahlen 1761-1773 (3); Lehnsangelegenheiten 1671-1807 (4); Militaria 1677-1776 (5).
Bestandsgeschichte: Theodor Hermann von Spiegel zum Desenberg (1712-1779), 1747 kurkölnischer geheimer Rat, 1757 Landdrost des Herzogtums Westfalen.
Form und Inhalt: Theodor Hermann (Borchard) von Spiegel zum Desenberg (1712-1779) wurde am 06. Oktober 1712 in Heddinghausen als Sohn des Johann Eberhard von Spiegel zum Desenberg (1662-1734) und der Josine Maria Antonetta von Spiegel, geb. von Schade zu Blessenol aus Antfeld (1677-1739), geboren. Er erbte 1734 die väterlichen Güter Canstein und Niederklingenburg am Desenberg und wurde als Nachfolger seines Vaters Drost zu Marsberg und Volkmarsen. Am 28. Mai 1735 wurde Theodor Hermann Administrator der Mobilität- und Immobiliengüter seines verstorbenen Vaters. Am 06. September 1735 heiratete er in Daseburg die am 22. März 1716 geborene Maria Therese von Spiegel (1716-1758), eine Tochter des Georg Hermann von Spiegel aus dem Hause Niederklingenburg. Aufgrund dieser Vermählung gelangte er in den Besitz des halben Gutes Oberübelngönne. Aus der Ehe gingen acht Söhne und zwei Töchter hervor, die zum Teil im Kindesalter verstarben. Wegen des Erbanspruches des Ernst Ludwig von Spiegel aus dem Haus Übelngönne verzichteten Theodor Hermann und Maria Theresia von Spiegel 1753 gegen eine vereinbarte Entschädigung von 19000 Rtlr. auf den Besitz in Oberübelngönne. Hauptsitze der Eheleute von Spiegel zum Desenberg blieben Canstein und Niederklingenburg am Desenberg.
In seiner Eigenschaft als kurfürstlich-kölnischer Geheimer Rat (seit 1747) schlichtete Theodor Hermann 1750 einen Streit zwischen der Stadt Warburg und dem dortigen Dominikanerkloster wegen eines Schulgebäudes.
1757 wurde er durch den Kurfürsten von Köln zum Landdrosten des Herzogtums Westfalen mit Sitz in Arnsberg ernannt. Damit stand er als Statthalter an der Spitze der Kurkölnisch-Westfälischen Regierung und nahm den Vorsitz auf den Landesversammlungen und in der Regierung ein. Als Landdrost sah sich von Spiegel während des Siebenjährigen Krieges gezwungen, die von französischen, englischen, hessischen, kurhannoverischen und alliierten Truppen verlangten Kriegslieferungen zu organisieren. Als Gut in Canstein der militärischen Exekution unterlag und das Arnsberger Schloss 1762 zerstört worden war, verlegte von Spiegel den Sitz der Regierung vorübergehend nach Olpe.
Der vorliegende Nachlass enthält interessante Quellen zur Kontribuierung und Fouragierung des Herzogtum Westfalen zwischen 1757 und 1763, aber auch zur Verhaftung des Bruders und Münsteraner Domherrn Goswin Anton von Spiegel (1712-1793).
Nach dem frühen Tod der Maria Theresia von Spiegel im Mai 1758 vermählte sich Theodor Hermann am 06. März 1759 mit Anna Adolfine von Landsberg (?-1777). Aus dieser Ehe gingen noch einmal sechs Söhne und sechs Töchter hervor, von denen einige allerdings im Kindesalter verstarben. Anna Adolfine von Spiegel verschied bereits am 19. Juli 19777. Theodor Hermann starb am 11. Mai 1779 infolge eines Schlaganfalls in Arnsberg. Zu den Kindern des Theodor Hermann von Spiegel, die eine politische und administrative Karriere einschlugen, gehörten:
1. Friedrich Ernst von Spiegel (1740-1808): Kurkölnischer Kammerherr und Deutschordenskomtur in Osnabrück
2. Franz Wilhelm von Spiegel (1752-1815): Landdrost des Herzogtums Westfalen, Hofkammerpräsident und Präsident der Bonner Akademie sowie erster Kurator der Universität Bonn
3. Clemens Philipp von Spiegel (1760-1833): Domscholaster in Minden, Domherr in Paderborn
4. Ferdinand August von Spiegel (1764-1835): 1816 Erhebung zum Grafen, seit 1824 Erzbischof von Köln
5. Caspar Philipp von Spiegel (1776-1837): 1816 Erhebung zum Grafen, österreichischer Gesandter
6. Friedrich Wilhelm von Spiegel (1775-1807): Preußischer Kammerherr und hessen-darmstädtischer Berghauptmann
Bestandsgeschichte
Bis in das erste Quartal des 20. Jahrhunderts hinein befand sich das aus mehreren Teilen bestehende Familienarchiv der Freiherren und Grafen von Spiegel zum Desenberg in Familienbesitz. Infolge der freiwilligen Auflösung der von Spiegel zum Desenbergischen Fideikommiss und auf Grundlage der Familiengüterverordnung vom 30. Dezember 1921 bemühte sich 1921 der Präsident des in Hamm befindlichen Auslösungsamtes für Familiengüter, Senatspräsident Fücking, festzustellen, ob in den von Spiegelschen Familiengütern Gegenstände, insbesondere Sammlungen, Büchereien, Archive von besonderem geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert seien. Das Staatsarchiv in Münster musste dem Amt im September und November 1921 mitteilen, dass weder auf Spiegelsberge bei Bielefeld, noch auf dem Gute Klingenburg Sammlungen, Büchereien und Archive seien (Staatsarchiv Münster, Dienstregistratur, Nr. 489). 1928 fand Dr. Heinrich Glasmeier in einem alten Turm des Wirtschaftshofes Übelngönne den Nachlass des Kölner Erzbischofs Ferdinand August von Spiegel zum Desenberg. Der Eigentümer des Nachlasses, Graf Felix von Spiegel auf Wichenau in Mähren, lieh daraufhin die gesamten vorgefundenen Dokumente dem Landsberger Gesamtarchiv in Velen, um es ordnen und verzeichnen zu lassen. Von Velen aus gelangte der Nachlass 1932 über die Archivberatungsstelle in das Staatsarchiv Münster. Als 1933 der Rechtsvertreter des Eigentümers um die sofortige Rückgabe des von Spiegelschen Nachlasses bat, schaltete das Staatsarchiv in Münster den Generaldirektor der Staatsarchive in Preußen zur Sicherstellung des Adelsarchivs ein. Obwohl selbst der Eigentümer des Nachlasses die Herausgabe forderte, drohte der Generaldirektor der Staatsarchive 1934 mit einer Anzeige gegen Graf Felix von Spiegel, "er wolle das für die Landesgeschichte so wichtige Archiv ins Ausland schaffen". Unter Wahrung der Eigentums- und Rückforderungsrechte sowie der Bedingung, das Archiv von Spiegel in Deutschland zu belassen, strebten die streitenden Parteien schließlich eine gütliche Übereinkunft an. Am 05. Oktober 1937 wurde zwischen Staatsarchivdirektor Eugen Meyer und Graf Felix von Spiegel zum Desenberg ein Depositalvertrag geschlossen. Die von Spiegelsche Rentei zu Warburg übergab das Archiv zu Übelngönne und die Nachlässe des Erzbischofs Ferdinand August von Spiegel und des kurkölnischen Landdrosten Franz Wilhelm von Spiegel dem Staatsarchiv Münster zur Aufbewahrung (Staatsarchiv Münster, Dienstregistratur, Nr. 792). Die Graf Spiegelsche Rentei zu Warburg gab noch im Oktober 1937 einige im Dachgeschoss eines Turmes auf dem Gutshof Übelngönne befindliche Archivalien an das Staatsarchiv Münster ab. Der vorliegende Nachlass Theodor Hermann von Spiegel gelangte wahrscheinlich 1937 als Teil des als Depositum hinterlegten Gesamtarchivs von Spiegelchen Herrschaft Desenberg in das Staatsarchiv Münster. Dort lagerte er bis 2002 als unverzeichneter, aber bereits mit Signaturen versehener Teilbestand.
Literatur
Staatsarchiv Münster: Genealogische Sammlung von Spiessen, Band 36. Buschstabe: Si-Sten, S. 62-91.
Raban von Spiegel: Geschichte der Spiegel von Desenberg und von und zu Peckelshein, 3 Bände (maschinenschriftliches Manuskript), 1956-1958.
Manfred Wolf (Bearb.): Nachlässe aus Politik und Verwaltung (Das Nordrhein-Westfälische Staatsarchiv und seine Bestände, Band 3), Münster 1982.
Max Braubach: Die Lebenchronik des Freiherrn Franz Wilhelm von Spiegel zum Diesenberg, Münster 1952.
Walter Lippgens: Ferdinand August Graf von Spiegel und das Verhältnis von Kirche und Staat 1789-1835, 2 Bände, Münster1965.
Münster, im November 2002
Bestandsgeschichte: Theodor Hermann von Spiegel zum Desenberg (1712-1779), 1747 kurkölnischer geheimer Rat, 1757 Landdrost des Herzogtums Westfalen.
Form und Inhalt: Theodor Hermann (Borchard) von Spiegel zum Desenberg (1712-1779) wurde am 06. Oktober 1712 in Heddinghausen als Sohn des Johann Eberhard von Spiegel zum Desenberg (1662-1734) und der Josine Maria Antonetta von Spiegel, geb. von Schade zu Blessenol aus Antfeld (1677-1739), geboren. Er erbte 1734 die väterlichen Güter Canstein und Niederklingenburg am Desenberg und wurde als Nachfolger seines Vaters Drost zu Marsberg und Volkmarsen. Am 28. Mai 1735 wurde Theodor Hermann Administrator der Mobilität- und Immobiliengüter seines verstorbenen Vaters. Am 06. September 1735 heiratete er in Daseburg die am 22. März 1716 geborene Maria Therese von Spiegel (1716-1758), eine Tochter des Georg Hermann von Spiegel aus dem Hause Niederklingenburg. Aufgrund dieser Vermählung gelangte er in den Besitz des halben Gutes Oberübelngönne. Aus der Ehe gingen acht Söhne und zwei Töchter hervor, die zum Teil im Kindesalter verstarben. Wegen des Erbanspruches des Ernst Ludwig von Spiegel aus dem Haus Übelngönne verzichteten Theodor Hermann und Maria Theresia von Spiegel 1753 gegen eine vereinbarte Entschädigung von 19000 Rtlr. auf den Besitz in Oberübelngönne. Hauptsitze der Eheleute von Spiegel zum Desenberg blieben Canstein und Niederklingenburg am Desenberg.
In seiner Eigenschaft als kurfürstlich-kölnischer Geheimer Rat (seit 1747) schlichtete Theodor Hermann 1750 einen Streit zwischen der Stadt Warburg und dem dortigen Dominikanerkloster wegen eines Schulgebäudes.
1757 wurde er durch den Kurfürsten von Köln zum Landdrosten des Herzogtums Westfalen mit Sitz in Arnsberg ernannt. Damit stand er als Statthalter an der Spitze der Kurkölnisch-Westfälischen Regierung und nahm den Vorsitz auf den Landesversammlungen und in der Regierung ein. Als Landdrost sah sich von Spiegel während des Siebenjährigen Krieges gezwungen, die von französischen, englischen, hessischen, kurhannoverischen und alliierten Truppen verlangten Kriegslieferungen zu organisieren. Als Gut in Canstein der militärischen Exekution unterlag und das Arnsberger Schloss 1762 zerstört worden war, verlegte von Spiegel den Sitz der Regierung vorübergehend nach Olpe.
Der vorliegende Nachlass enthält interessante Quellen zur Kontribuierung und Fouragierung des Herzogtum Westfalen zwischen 1757 und 1763, aber auch zur Verhaftung des Bruders und Münsteraner Domherrn Goswin Anton von Spiegel (1712-1793).
Nach dem frühen Tod der Maria Theresia von Spiegel im Mai 1758 vermählte sich Theodor Hermann am 06. März 1759 mit Anna Adolfine von Landsberg (?-1777). Aus dieser Ehe gingen noch einmal sechs Söhne und sechs Töchter hervor, von denen einige allerdings im Kindesalter verstarben. Anna Adolfine von Spiegel verschied bereits am 19. Juli 19777. Theodor Hermann starb am 11. Mai 1779 infolge eines Schlaganfalls in Arnsberg. Zu den Kindern des Theodor Hermann von Spiegel, die eine politische und administrative Karriere einschlugen, gehörten:
1. Friedrich Ernst von Spiegel (1740-1808): Kurkölnischer Kammerherr und Deutschordenskomtur in Osnabrück
2. Franz Wilhelm von Spiegel (1752-1815): Landdrost des Herzogtums Westfalen, Hofkammerpräsident und Präsident der Bonner Akademie sowie erster Kurator der Universität Bonn
3. Clemens Philipp von Spiegel (1760-1833): Domscholaster in Minden, Domherr in Paderborn
4. Ferdinand August von Spiegel (1764-1835): 1816 Erhebung zum Grafen, seit 1824 Erzbischof von Köln
5. Caspar Philipp von Spiegel (1776-1837): 1816 Erhebung zum Grafen, österreichischer Gesandter
6. Friedrich Wilhelm von Spiegel (1775-1807): Preußischer Kammerherr und hessen-darmstädtischer Berghauptmann
Bestandsgeschichte
Bis in das erste Quartal des 20. Jahrhunderts hinein befand sich das aus mehreren Teilen bestehende Familienarchiv der Freiherren und Grafen von Spiegel zum Desenberg in Familienbesitz. Infolge der freiwilligen Auflösung der von Spiegel zum Desenbergischen Fideikommiss und auf Grundlage der Familiengüterverordnung vom 30. Dezember 1921 bemühte sich 1921 der Präsident des in Hamm befindlichen Auslösungsamtes für Familiengüter, Senatspräsident Fücking, festzustellen, ob in den von Spiegelschen Familiengütern Gegenstände, insbesondere Sammlungen, Büchereien, Archive von besonderem geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert seien. Das Staatsarchiv in Münster musste dem Amt im September und November 1921 mitteilen, dass weder auf Spiegelsberge bei Bielefeld, noch auf dem Gute Klingenburg Sammlungen, Büchereien und Archive seien (Staatsarchiv Münster, Dienstregistratur, Nr. 489). 1928 fand Dr. Heinrich Glasmeier in einem alten Turm des Wirtschaftshofes Übelngönne den Nachlass des Kölner Erzbischofs Ferdinand August von Spiegel zum Desenberg. Der Eigentümer des Nachlasses, Graf Felix von Spiegel auf Wichenau in Mähren, lieh daraufhin die gesamten vorgefundenen Dokumente dem Landsberger Gesamtarchiv in Velen, um es ordnen und verzeichnen zu lassen. Von Velen aus gelangte der Nachlass 1932 über die Archivberatungsstelle in das Staatsarchiv Münster. Als 1933 der Rechtsvertreter des Eigentümers um die sofortige Rückgabe des von Spiegelschen Nachlasses bat, schaltete das Staatsarchiv in Münster den Generaldirektor der Staatsarchive in Preußen zur Sicherstellung des Adelsarchivs ein. Obwohl selbst der Eigentümer des Nachlasses die Herausgabe forderte, drohte der Generaldirektor der Staatsarchive 1934 mit einer Anzeige gegen Graf Felix von Spiegel, "er wolle das für die Landesgeschichte so wichtige Archiv ins Ausland schaffen". Unter Wahrung der Eigentums- und Rückforderungsrechte sowie der Bedingung, das Archiv von Spiegel in Deutschland zu belassen, strebten die streitenden Parteien schließlich eine gütliche Übereinkunft an. Am 05. Oktober 1937 wurde zwischen Staatsarchivdirektor Eugen Meyer und Graf Felix von Spiegel zum Desenberg ein Depositalvertrag geschlossen. Die von Spiegelsche Rentei zu Warburg übergab das Archiv zu Übelngönne und die Nachlässe des Erzbischofs Ferdinand August von Spiegel und des kurkölnischen Landdrosten Franz Wilhelm von Spiegel dem Staatsarchiv Münster zur Aufbewahrung (Staatsarchiv Münster, Dienstregistratur, Nr. 792). Die Graf Spiegelsche Rentei zu Warburg gab noch im Oktober 1937 einige im Dachgeschoss eines Turmes auf dem Gutshof Übelngönne befindliche Archivalien an das Staatsarchiv Münster ab. Der vorliegende Nachlass Theodor Hermann von Spiegel gelangte wahrscheinlich 1937 als Teil des als Depositum hinterlegten Gesamtarchivs von Spiegelchen Herrschaft Desenberg in das Staatsarchiv Münster. Dort lagerte er bis 2002 als unverzeichneter, aber bereits mit Signaturen versehener Teilbestand.
Literatur
Staatsarchiv Münster: Genealogische Sammlung von Spiessen, Band 36. Buschstabe: Si-Sten, S. 62-91.
Raban von Spiegel: Geschichte der Spiegel von Desenberg und von und zu Peckelshein, 3 Bände (maschinenschriftliches Manuskript), 1956-1958.
Manfred Wolf (Bearb.): Nachlässe aus Politik und Verwaltung (Das Nordrhein-Westfälische Staatsarchiv und seine Bestände, Band 3), Münster 1982.
Max Braubach: Die Lebenchronik des Freiherrn Franz Wilhelm von Spiegel zum Diesenberg, Münster 1952.
Walter Lippgens: Ferdinand August Graf von Spiegel und das Verhältnis von Kirche und Staat 1789-1835, 2 Bände, Münster1965.
Münster, im November 2002
92 Akten.; 92 Akten (12 Kartons), Findbuch U 210 mit Index.
Bestand
German
Raban Spiegel von und zu Peckelsheim, Geschichte der Spiegel von Desenberg und von und zu Peckelsheim, Bde. 1-3, o.O. 1956-1958.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 4. Nichtstaatliches Schriftgut / Archivische Sammlungen (Tektonik)
- 4.3. Gewerbebetriebe, Adlige Häuser, Familien, Höfe (U) (Tektonik)
- 4.3.2. Adelige Häuser, Familien, Höfe (Tektonik)
- Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.) (Tektonik)
- Gesamtarchiv von Spiegel (Dep.), Nachlass Theodor Hermann von Spiegel (Bestand)