Übereinkunft zwischen denselben (Wilhelm von Berg, Graf Adolf von Kleve) über die noch auszugleichenden Streitpunkte: namentlich Sinzig und Remagen, Zollfreiheit der Kleve Märkischen und Essen Werdensche Untertanen im Bergischen, die dem Grafen von der Mark am Rheinzoll zu Kaiserswerth zustehenden Renten, die Anerkennung desselben als Landesherrn. Datum 1397 Freitag nach Peter ad vincula. Sehr beschädigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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