Hofrichter und Urteiler des Hofgerichts zu Hessen entscheiden in der Streitsache zwischen Ruppe von Lehrbach, Kläger gegen Reinhard von der Malsburg, Beklagten, über die Leibzucht an 450 Geldgulden, das Heiratsgut der verstorbenen Frau des Klägers, und 113 Gulden 17 Alben Schuldforderung dahin, daß der Beklagte dem Kläger die 450 Goldgulden zu verschaffen habe. Dagegen ist der Beklagte nicht verpflichtet, die Schuldforderung zu zahlen, die er angeblich der Schwiegermutter des Klägers schuldig war. Vergleich der Gerichtskosten. Ankündigung des Hofgerichtssiegels. Geschehen zu Marpurgk am freitage den 17. decembris ... 1574.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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