Wilhelm Humpis von Waltrams zu Pfaffenweiler beurkundet, dass sich heute die Eheleute Georg Velder und Agatha Küng zu Karbach gemeinsam mit ihren Kindern Hans, Jakob und Anna Velder, die ihm bisher allesamt eigen waren, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe seiner Leibherrschaft entledigt haben. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Personen von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an denselben und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassenen künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihnen frei, von jetzt an "in des heiligen reichs, auch der fürsten vnd herren stett [zu] ziehen, oder auf dem landt ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie inen füegt vnd eben ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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