Wilhelm Humpis von Waltrams zu Pfaffenweiler beurkundet, dass sich heute die Eheleute Georg Velder und Agatha Küng zu Karbach gemeinsam mit ihren Kindern Hans, Jakob und Anna Velder, die ihm bisher allesamt eigen waren, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe seiner Leibherrschaft entledigt haben. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Personen von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an denselben und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassenen künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihnen frei, von jetzt an "in des heiligen reichs, auch der fürsten vnd herren stett [zu] ziehen, oder auf dem landt ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie inen füegt vnd eben ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen haben.
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Wilhelm Humpis von Waltrams zu Pfaffenweiler beurkundet, dass sich heute die Eheleute Georg Velder und Agatha Küng zu Karbach gemeinsam mit ihren Kindern Hans, Jakob und Anna Velder, die ihm bisher allesamt eigen waren, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe seiner Leibherrschaft entledigt haben. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Personen von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an denselben und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassenen künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihnen frei, von jetzt an "in des heiligen reichs, auch der fürsten vnd herren stett [zu] ziehen, oder auf dem landt ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie inen füegt vnd eben ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen haben.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3408
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1626 März 23
9,9 x 27,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Wilhelm Humpis von Waltrams
Empfänger: Georg Velder; Agatha Küng
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Georg Velder; Agatha Küng
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Humpis von Waltrams, Wilhelm
Küng, Agatha
Velder, Anna
Velder, Georg
Velder, Hans
Velder, Jakob
Karbach : Amtzell RV
Pfaffenweiler : Amtzell RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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