Die Stadt Heilbronn beschwert sich über das Deutschordens Amt Neckarsulm, daß solches sich vermesse den Heilbronner Lehens- und Württembergischen Eigentums Untertanen von Neckargartach zur Pflicht mache ihren in dem Stifts- und Schlurfberg heranwachsende Wein in die Schloßkelter von Neckarsulm zu führen und Kelterwein davon zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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