Georg Durban, Schultheiß, und die Richter des Gerichts Bischofsheim beurkunden, daß Christoph Daub, Bürger zu Bodersweier, und seine Ehefrau Margaretha Köblin anstelle von Mathis Thorwart, Gerichtsschöffe zu Leutersheim, dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, für die Schaffnei 1 Pfund jährlichen Zinses von 20 Pfund unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.