Hans Kettenackher zu Burgow bekundet, daß er von Abt Veit, Prior und Konvent zu Salmansweiler des Klosters Hof zu Burgow, den vor ihm sein sel. Vater Stoffel Kettenackher zu Leiblehen hatte, zu Leiblehen empfanden hat. (Die Bedingungen sind im Lehensbrief vom gleichen Tage ebenfalls enthalten und werden deshalb hier nicht wiederholt)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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