Abt Bartholomäus, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Hans Fitz und dessen Ehefrau Barbara Birnbaumer, beide zu Hasenweiler, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Nachfolger und ihres Gotteshauses genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihnen, ab sofort "andern schuz, schürmb vnd burgerrecht" bei Herren, Städten oder Territorien (landen) "ihrer gueten gelegenheit nach" anzunehmen, ohne irgendwelche Behinderung von ihrer Seite gewärtigen zu müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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