Christoph Heidenrich Freyherr von Droste Erbdroste deß Stiffts Münster Droste dero Ambter Hostmahr undt Ahauß und Herman zum Bruch rentmeister zum Ahauß bestätigen dem Dorf Wüllen, dass dieses hin und wieder eine geringe zaunrichtung auffzumachen und verkaufen darf. Auch wird den eingeseßenen erlaubt, an Johan Steffen Schmitt Vogten zu Wüllen Gerdrut von Drosten deßen Ehehaußfrau ein Grundstück im Uehlengaede belegenen Horckgrundes zum Hewwischen für 34 Reichstaler zu verkaufen. Hintergrund sind die Kosten für den Bau einer Steinstraße, um die gemeine straßen und wege, die dermarßen vertieffet und außgefahren seien, zu ersetzen. Mehrmals hat die Obrigkeit bereits den Bau bei Strafandrohung angemahnt. Siegelankündigung der Aussteller Den 18ten Februarij 1687

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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