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Hannes und Bärbel Puppe, Eheleute zu Güls ("gulse"), beurkunden, von dem nicht benannten Abt und Konvent zu Kamp, Diözese Köln, 1/4 Morgen Weinberg oberhalb des Dorfes in der Gülser Gemarkung neben Eigentum des St. Florin-Stifts (zu Koblenz) belegen, gegen jährliche Abgabe eines Drittteils des Aufwachses, nach Abzug eines von dem Kloster zu sendenden und von ihnen vorab zu füllenden Bottichs in dem Klosterhof zu Güls zu teilen, unter den üblichen Bedingungen und bei Strafe des Verlustes der Pachtung und der Erlegung von 2 Gulden für 1/4 Morgen Weinberg bei säumiger Lieferung, in Erbpacht genommen zu haben. Zeugen: Die 2 benannten Schöffen zu Güls. Datum in crastino purificacionis beate Marie virginis gloriose anno domini M°CCCCmo XXII° secundum stilum treverensem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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