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Ein Bekenntnis der Spitalmeister und des Rats zu Rothenburg, den Burggrafen Friedrich d.Ä. zu Nürnberg und seinen Söhnen Johann und Friedrich gegeben, dass sie denselben wegen des ihnen geeigneten Zehendens zu Engelhardshausen jährlich einen Jahrtag halten sollen, wo sie aber solches nicht täten, sollen die Burggrafen oder ihre Erben Macht haben, die Nutzung des Zehendens einzunehmen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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