Georg Fischer zu Filssel im Gericht Vilsbiburg und seine Ehefrau bestätigen, dass dem Kunz Westner zu Tattendorf, der gemeinsam mit seiner Mutter und seinen Geschwistern das Leibrecht an dem Adlgut zu Kurzbach in der Pfarrei Holzhausen im Gericht Vilsbiburg an den Eidam und Schwager Hans Kresser und seine Ehefrau Barbara übergeben hatte, welche dieses nun an ihren Vetter Andre Kresser verkaufen, ein Vorkauf- und Rückkaufrecht an dem Gut vorbehalten sein soll;. S: Abt Stephan v. St. Veit