Obligation des Bischofs Wilhelm Ketteler, in der er bezeugt, dass er mit Vorwissen des Domkapitels Münster, des Erbmarschalls Gerhard Morrien stellvertretend für die Landesritterschaft sowie der Bürgermeister und des Rats der Stadt Münster stellvertretend für die Städte des Stifts Münster an Franz Deweth ton Crassensteyn und dessen Ehefrau Anne, deren Erben oder dem Inhaber dieses Rentbriefs eine jährliche Rente in Höhe von 15 vollwichtigen silbernen Talern, zahlbar am Pfingsttag, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 dergleichen Talern verkauft habe. Die jährliche Rente stammt aus den Einnahmen des Amts Wolbeck, besonders aus den dortigen Höfen to Geistleyn und Goher im Kirchspiel Beckum, Northuys und Asschehoff im Kirchspiel Vellern. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers, des Domkapitels, des Erbmarschalls Morrien und der Stadt Münster. am dinxtage to Pynxterenn

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view