Verbalinjurien. Der Bruder des Appellanten, Schultheiß und Jurisdiktionsbeamter des Amtes Aldenhoven, geriet mit dem Appellaten in Streit, in dessen Verlauf von Hallberg sich über von Eys bei der vorgesetzten Behörde beschwerte. Darauf beleidigte der Appellat die ganze Familie von Hallberg, indem er den Adelsbrief der Vorfahren in Zweifel zog. Der Appellant klagte darauf in Düsseldorf auf öffentliche Abbitte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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