Leonhard Reichlin von Pfuhl ("Pfu/o/l") [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Georg Krafft eine Selde in Pfuhl bestehend aus Haus, Stadel und Garten zu Erbrecht verliehen hat. Von dieser Selde stehen den Erben des Asmus Neithardt jährlich 3 Schilling und 2 Heller sowie 2 Hühner zu. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon Georg Krafft jährlich 2 Pfund Heller, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten. Ihm und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an der Selde zu veräußern, wobei sie aber Georg Krafft und seinen Erben ein Vorkaufsrecht einräumen müssen. Bei einem Besitzerwechsel muss der Abziehende Georg Krafft 10 Schilling Heller als Weglöse bezahlen und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn.