Entscheid zwischen der Gemeinde Steinmauern einer- und Diebold Draber, Wendel Fettich und Katharina Erasmi Dürr Witwe [andererseits], wonach diesen gestattet wird, die anstoßenden 2 Juch Ihlichersacker und das dazwischen gelegene Almendstück Theboschgereut in Wiesenrecht zu vermachen, wobei jedoch die bestehende Weidberechtigungen der Gemeinden Steinmauern, Elchissen [Elchesheim] und Würmerschheim [Würmersheim] erhalten bleiben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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