Schiedsspruch zwischen dem Herzog von Geldern und dem Grafen von Kleve, wonach in Folge dieser Verpfändung deren Mißhelligkeiten nunmehr ausgeglichen werden: Unter Anderem wird den Einsassen von Kleve und Cranenburg das Weiderecht in den Geldrischen Büschen bestätigt, dem Grafen der Genuß seiner Renten und Pächte in der Vogtei Wenze, so wie die Benutzung der zwischen Emmerich und Elten liegenden Warde zugestanden. d. Samstag nach convers. Pauli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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