Godert von Hanxler, Rembolt von Schorlemberge, Adrian von Ense und Dietrich von Erwitte nebst den Städten Brillo, Rüden, Berge und Geseke beschwören die hier inserierte zwischen Erzbischof Hermann von Köln und Herzog Johann von Kleve getroffene Übereinkunft vom 29. April, welcher gemäß alle bisher und seit der mit dem Erzbischof Dietrich zu Mastricht errichteten Sühne entstandenen Fehden und Beschädigungen gegeneinander aufgerechnet, der Erzbischof im Besitz von Kaiserswerth, Bilstein und Fredeburg, der Herzog im Besitz von Soest und der Kölnischen Hälfte von Xanten verbleiben sollen. d. am S. cantate.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner