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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über Auswärtiges >> Allgemeines
1550-1671
1. Zur Überlieferung und Bearbeitung des Bestands: Die Regierungsakten der württembergischen Herzöge Christoph, Ludwig, Friedrich I., Johann Friedrich und Eberhard III. wurden um 1823 von Regierungsrat Christian Heinrich von Günzler aus dem "Archiv des Innern" für das Staatsarchiv Stuttgart ausgewählt. Zunächst wurden sie jedoch mit Ausnahme von vier Faszikeln nach dem Pertinenzprinzip auf andere Bestände verteilt. 1908 konnten die Regierungsakten soweit möglich zu einem eigenen Bestand zusammengefügt werden. Soweit die Regierungsakten trotz ihrer Verzeichnung im Günzler`schen Findbuch für den Bestand A 71 dort nicht aufgenommen wurden, liegen sie nach wie vor u. U. in folgenden Beständen: A 100 Bayern A 102 Brandenburg A 111 Sachsen A 114 England A 118 Polen A 125 Bischöfe insgemein A 187 Grafen von Sulz A 220 Oberrat: Grafen G 44 Graf Georg (1498-1558) Für weitergehende Recherchen empfiehlt sich auch immer noch die Einsicht in das Altrepertorium (Bestellsignatur A 605 A 71). Nicht von Günzler verzeichnete Regierungsakten wurden bei der Neuverzeichnung/-ordnung des Bestands ebenfalls aufgenommen. Die Regierungsakten Herzog Ulrichs, die auch von Günzler verzeichnet wurden, befinden sich aktuell in den Beständen A 1 Regierungsakten Herzog Ulrichs und A 2 Regierungsakten der habsburgischen Verwaltung. Im Rahmen der Neuverzeichnung 2012/13 wurde der zuvor aus 77 Büscheln bestehende Bestand neu geordnet, die Teilbestände A 71 I bis V (A 71 I Herzog Christoph, A 71 II Herzog Ludwig, A 71 III Herzog Friedrich, A 71 IV Herzog Johann Friedrich, A 71 V Herzog Eberhard III.) wurden aufgelöst, neue Verzeichnungseinheiten gebildet sowie die Titel neu aufgenommen. Die Titelbildung erfolgte in Anlehnung an die bereits bestehenden Titelaufnahmen der Günzler`schen Findbücher. Nach der Neuordnung enthält der Bestand 1998 Büschel. Grundlegendes Ordnungselement ist die alphabetische Reihung der Korrespondenzpartner der württembergischen Herzöge. Die Korrespondenz wurde bei einem Abgleich mit dem Bestand nicht durchgehend chronologisch sortiert vorgefunden, mittels der eingesetzten Verzeichnungssoftware konnte eine stimmige chronologische Reihung nachgebildet werden. Die Umsignierung des Bestands war notwendig geworden, da Erschließungsmängel und -lücken der Günzler`schen Verzeichnung sowie die Quantität des Bestands die Nutzung auf das Äußerste erschwert hatten. Die Aufnahme aller Vorsignaturen dient der Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Ordnungsarbeiten. Im Findbuchausdruck befindet sich eine Konkordanzliste, um durch den Verweis von einer überholten auf die nun aktuelle Signatur die Wiederauffindbarkeit der Archivalien zu gewährleisten. Aufgrund der teils beträchtlichen Unterschiede wurde in der Titelaufnahme der Umfang der neuen Archivalieneinheiten mit Blattzahl vermerkt. Die Neuverpackung und Signierung des Bestandes wurde von Frau Regina Eberhardt besorgt. Das seitherige Repertorium von Christian Heinrich von Günzler wurde dem Bestand A 605 Ältere Repertorien zugewiesen.
2. Die Regierungsakten ¿ Anmerkungen zum Inhalt: In der überwiegenden Mehrheit bestehen die Regierungsakten aus fürstlicher Standeskorrespondenz, d.h. aus dem Austausch von Schreiben zwischen den württembergischen Herzögen und weltlichen oder geistlichen Landesherren. Oft ist der Inhalt der zumeist auf Deutsch verfassten Briefe persönlicher oder vertraulicher Natur. Die Unterlagen Christophs von Württemberg (vormaliger Teilbestand A 71 I Herzog Christoph) enthalten überwiegend die Korrespondenz des Herzogs mit in- und auswärtigen Fürsten und seinen Räten. Der Großteil der Überlieferung stammt aus der Zeit nach seinem Regierungsantritt 1550, darüber hinaus sind aber auch Briefe aus seiner Zeit in Mömpelgard erhalten, wo er ab 1542 von seinem Vater, Herzog Ulrich, als Statthalter eingesetzt wurde. Besonders mit protestantischen Reichsfürsten wie Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz oder Landgraf Philipp von Hessen pflegte Herzog Christoph in seiner Regierungszeit einen regen Briefwechsel. Aber auch mit katholischen Reichsfürsten wie Herzog Albrecht V. von Bayern stand Herzog Christoph in engem Austausch. In der Erbauseinandersetzung zwischen Herzog Albrecht V. und Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz stellte sich Herzog Christoph als Vermittler zur Verfügung, was ebenso zu ausgiebigen Korrespondenzen führte. Auch weitere politische Entwicklungen finden ihren Niederschlag in der Überlieferung: Nach dem Tod des Kurfürsten Ottheinrich 1559 werden dem noch minderjährigen und bisher unter der Kuratel (Vormundschaft) des Herzog und Pfalzgrafen Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken gestandenen Pfalzgrafen Georg Johann I. von Pfalz-Veldenz die beiden benachbarten Fürsten Herzog Christoph von Württemberg und Markgraf Karl II. von Baden-Durlach von Kaiser Ferdinand I. zu Kuratoren bestimmt, um die dem Pfalzgrafen Wolfgang und Georg Johann gemeinschaftlich angefallenen Graf- und Herrschaften Sponheim, Lützelstein und andere Gefälle durch gütliche Erbteilung unter ihnen zu verteilen. Ebenso finden die Gefangennahme des Wild- und Rheingrafen Johann Philipp I. von Dhaun bei St. Quentin in Frankreich und dessen Auslösung, die politischen Verwicklungen im Zuge der Grumbachschen Händel, die Auslösung der Reichsvogtei Hagenau, militärische Rüstungen bezüglich des Türkenkriegs ihren Niederschlag in den hier überlieferten Unterlagen. Als Korrespondenzpartner in der württembergischen Beamtenschaft tritt vor allem Herzog Christophs Kanzler Dr. Johann Fessler hervor, daneben auch Vizekanzler Dr. Hieronymus Gerhard sowie die Landhofmeister Balthasar von Gültlingen und Dietrich von Plieningen. Bei vielen Problemstellungen ließ Herzog Christoph seine Räte Gutachten, sogenannte "Bedenken", ausarbeiteten. Die Regierungsaktenüberlieferung zu den Herzögen Ludwig (vormaliger Teilbestand A 71 II Herzog Ludwig), Friedrich I. (vormaliger Teilbestand A 71 III Herzog Friedrich), Johann Friedrich (vormaliger Teilbestand A 71 IV Herzog Johann Friedrich) und Eberhard III. (vormaliger Teilbestand A 71 V Herzog Eberhard) ist bei Weitem nicht so umfangreich wie zu Herzog Christoph. Herzog Ludwig, der einzige überlebende Sohn Herzog Christophs von Württemberg, stand zunächst unter Vormundschaft seiner Mutter Anna Maria von Brandenburg-Ansbach, des Herzogs Wolfgang von Zweibrücken und der Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Karl von Baden. Aus dieser Zeit befinden sich aktuell keine Akten im Bestand A 71, obwohl das Findbuch in der Fassung Günzlers noch die Rubrik "Hausacta während der Vormundschafft Herzog Ludwigs und dessen würcklicher Regierung von 1569 bis 1589" aufweist. Neben Korrespondenzen mit geistlichen und weltlichen Fürsten ist auch Korrespondenz zu Herzog Ludwigs Engagement bei dem hochverschuldeten Pfalzgrafen Georg Johann I. von Pfalz-Veldenz überliefert (A 71 Bü 1634). 1557 in Mömpelgard geboren, übernahm Herzog Friedrich I. 1581 zunächst die Regierung der linksrheinischen Herrschaften von Württemberg-Mömpelgard. 1593 ¿ nach dem Tod seines Cousins Herzog Ludwig, der keine Erben hatte ¿ trat er dessen Nachfolge als Herzog über das gesamte Herrschaftsgebiet Württemberg an. Wie bei seinen Vorgängern und Nachfolgern, so ist auch für Herzog Friedrich vor allem Korrespondenz mit anderen Landesfürsten überliefert, vor allem mit jenen, denen der Herzog durch familiäre Bande verbunden war. Johann Friedrich (1582-1628), der erste Sohn von Herzog Friedrich und dessen Gemahlin Sibylla von Anhalt, war seit dem Tod seines Vaters 1608 Herzog von Württemberg. Die traditionell umfangreiche Korrespondenz mit der benachbarten Markgrafschaft Baden, die in der Regierungsakten-Überlieferung seiner Vorgänger zu finden ist, setzt bei Herzog Johann Friedrich aus. Durch seine Heirat mit Barbara Sophia von Brandenburg bestand eine Verbindung zu Kurfürstentum und Markgrafschaft Brandenburg, die sich auch in der Überlieferung wiederfindet. Mit Herzog Eberhard III. von Württemberg (1614-1674) endet schließlich die Überlieferung der herzoglichen Regierungsakten des Bestands A 71. Neben eher privater Korrespondenz mit Personen fürstlichen Standes vermittelte Herzog Eberhard III. in dem Konflikt zwischen Pfalzgräfin Susanna von Sulzbach mit ihrem Gemahl Pfalzgraf Georg Johann II. von Lützelstein, hatte sowohl die Vormundschaft über die minderjährigen Pfalzgrafen Christian II. von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld und Johann Karl von Pfalz-Gelnhausen sowie deren Schwestern Luise Sophie und Anna Magdalena, die Kinder des 1654 verstorbenen Pfalzgrafen Christian I. von Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler, inne, als auch über Graf Georg Philipp von Ortenburg.
3. Korrespondierende Bestände: In folgenden Beständen befinden sich ebenfalls Akten zu den Regierungsgeschäften der genannten Herzöge: A 96 Weltliche Fürsten insgemein A 98 Heidelberger Verein A 99 Baden A 100 Bayern A 102 Brandenburg A 103 Braunschweig A 104 Hessen A 107 Österreich A 109 Pfalz A 111 Sachsen A 113 Dänemark A 114 England A 115 Frankreich A 116 Lothringen A 118 Polen A 122 Spanien A 125 Bischöfe insgemein A 187 Grafen von Sulz A 220 Oberrat: Grafen C 9 Schwäbischer Kreis: Generalia G 44 Graf Georg (1498-1558)
4. Literatur: Baumann, Werner: Die Religionspolitik Herzog Christophs von Württemberg und Kurfürst Friedrichs III. von der Pfalz 1559/1560, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 42 (1983), S. 190-216. Brandy, Hans Christian: Brenz' Christologie und ihre von Jakob Andreä vertretene Form. Das Maulbronner Kolloquium 1564, in: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 100 (2000), S. 58-84. Brendle, Franz: Dynastie, Reich und Reformation. Die württembergischen Herzöge Ulrich und Christoph, die Habsburger und Frankreich, Stuttgart 1998. Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg. Band 1-4, hg. von Viktor Ernst, Stuttgart 1899-1907. Heppe, Heinrich: Geschichte des deutschen Protestantismus in den Jahren 1555-1581, Bd. 1, Marburg 1852. Langensteiner, Matthias: Für Land und Luthertum. Die Politik Herzog Christophs von Württemberg (1550 - 1568), Köln 2008. LeBret, Johann Friedrich: Magazin zum Gebrauch der Staaten- und Kirchenge-schichte, vornemlich des Staatsrechts catholischer Regenten in Ansehung ihrer Geistlichkeit, Band 9, Ulm 1875. Maurer, Hans Martin: Herzog Christoph, in: Uhland, Robert (Hg.): 900 Jahre Haus Württemberg. Leben und Leistung für Land und Volk, Stuttgart 1985, S. 136-162. Ortloff, Friedrich: Die Geschichte der Grumbachischen Händel, Bd. 1, Jena 1868. Patriotisches Archiv für Deutschland, Band 10, hg. von Friedrich Carl Freiherr von Moser, Mannheim und Leipzig 1789. Press, Volker: Herzog Christoph von Württemberg (1550-1568) als Reichsfürst, in: Schmierer, Wolfgang u.a. (Hg.): Aus südwestdeutscher Geschichte. Festschrift für Hans-Martin Maurer, Stuttgart 1994, S. 367-382. ders.: Wilhelm von Grumbach und die deutsche Adelskrise der 1560er Jahre, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 113 (1977), S. 396-431. Rothe, Irmgard: Der fürstliche Rat in Württemberg im 15. und 16. Jahrhundert, Stuttgart 1957. Wahrhafftiger unnd gründtlicher Bericht von dem Gesprech zwischen des Churfürsten Pfaltzgraffen und des Hertzogen zu Wirtemberg Theologen von des Herrn Nachtmal zu Maulbronn gehalten, Frankfurt 1564. Wunder, Gerd: Johann Fessler. Wirtembergischer Kanzler. 1501-1572, in: Lebensbilder aus Franken und Schwaben 10 (1966), S. 14-30.
5. Abkürzungen: d. Ä. der Ältere d. J. der Jüngere geb. geborene gen. genannt N. N. Nomen Nominandum, lateinisch für ¿[noch] zu nennender Name¿ s. d. sine dato u. a. unter anderem, und andere u. U. unter Umständen verh. verheiratete