Evert, Herman und Rost, die Rost-Gebrüder, geben ihrer ehelichen und leiblichen Schwester Elseke das Gut zu Bachum (Bachem) [westlich von Neheim] mit den dazugehörenden besiegelten Urkunden. Die Brüder lassen das Gut ihrer Schwester auf. Außerdem geben sie ihr ihr Land bei der "Trotelinceschen", ihr Land vor der Odenhauser Brücke (Odenhuser bruggen) [Wüstung im Ksp. Hüsten zwischen Hüsten und Neheim] nach Neheim (Neyhem) zu und das Land an der anderen Seite der Odenhauser Brücke nach Herdringen zu. Die Brüder versprechen Währschaft. Siegelankündigung des Evert, Herman und Rost. Gegeben 1457 März 18 (des nesten vridages na deme sundage Reminiscere).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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