Papst Innozenz [VIII.] befiehlt auf Bitten des Provinzials der Observanten in der Provinz Straßburg (provinciae Argentinensis) dem Bischof zu Basel (Basiliensi), dem Abt des Klosters St. Gallen (Sancti Galli Constantiensis diocesis) und dem Propst zu St. Johann in Konstanz, dass einer oder zwei von ihnen die Streitigkeiten zwischen dem Provinzial der Konventualen und dem der Observanten wegen des Hauses der Konventualen in Ulm und des Klarissenklosters bei Ulm schlichten, wegen derer sie vor dem Offizial zu Straßburg prozessieren. Die in dieser Sache getroffene Entscheidung der Adressaten ist endgültig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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