Johann Bruggemann, geschworener Richter der edlen Frau Ermegarden zum Retberge und Gräfin zu Teckenborch, bekundet, dass vor ihm in dem nach "erfhusesrechte" abgehaltenen Gerichte zu Heddinchuseshove im Kirchspiel Beckum erschienen seien Franz de Wendt, Drost zum Crassenstein, mit seiner Fürsprache Engelbert Koinen und dazu auch die Witwe und Kinder des verstorbenen Heddinchus. Diese letzteren geben auf Verlangen Auskunft über die Verhältnisse des durch Sterbfall erledigten Hofes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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