Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Lehenrevers der Brüder Christoffer und Philipp von Urff, Söhne des verstorbenen Johann von Urff, zugleich für ihren Bruder Hans, für die inseriert...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 18 Buchstabe U >> 18.3 von Urff
Marburg 1569 Mai 23
Hessen-Marburg
Pergament, mit zwei angehängten Siegeln.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers der Brüder Christoffer und Philipp von Urff, Söhne des verstorbenen Johann von Urff, zugleich für ihren Bruder Hans, für die inserierte Urkunde des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg: Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg belehnt die Brüder Christoffer, Philipp und Hans von Urff mit dem halben Zehnten zu Schwabenrod und Holzburg, dem Zehnten zu Ihringshausen, dem halben Zehnten zu Brück und dem Zehnten zu Müs sowie anderen Gütern, die Henne Rotzmaul und Happel Schaufuß von Philipp von Urff zu Lehen trugen und mit denen dieser von der Herrschaft Ziegenhain belehnt war, als Mannlehen. Wenn ihr Bruder Hans zurückkommt, soll er selber die Lehenpflicht leisten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung der Aussteller mit dern Ringpetschaften.