Das straßburger Hofgericht befiehlt den Pfarrern in Gamshurst und Unterachern, alle diejenigen, welche gegen die von dem Reuerinnenkloster bei Straßburg verlangte Inmission in näher bezeichnete Güter zu Gamshurst, die zuerst Henselin gen. Klein-Jeckelins-Henselin aus Gamshurst und dann Heinrich Minniglich aus Unterachern gegen eine Erbpacht von 1 Gulden besessen hatten, Wiederspruch erheben wollen, aufzufordern, denselben am 12. Juni vor dem Gericht geltend zu machen.