Papst Gregor IX. befiehlt allen Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten, Prioren, Dekanen, Archidiakonen und anderen Prälaten, diejenigen ihrer Pfarrkinder feierlich (accensis candelis, publice) zu exkommunizieren, die Deutschordensbrüdern durch Gefangennahme, durch Stürzen vom Pferd oder auf andere unehrenhafte Weise Realinjurien zufügen. Eine Absolution soll nach vorangegangener Wiedergutmachung allein durch den Papst vorgenommen werden können. Wenn die Übeltäter mit Verbalinjurien gegen Ordensmitglieder vorgehen oder diese berauben, sollen sie erst nach vorangegandener Ermahnung mit dem Anathem (vinculo anathematis) bestraft werden. Die Absolution hierfür ist den Adressaten der vorliegenden Urkunde vorbehalten. Gegeben Rieti 1231 September 15 (XVII kal. Oct. pont. an. V).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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