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Georg ("Joerg") Remolt von Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Bürgermeister Johann Krafft und Daniel Schad, beide Richter, Ratsherren und Bürger in Ulm, die Lehenmühle genannte Mühle in Roth zwischen den Gemarkungen Roth und Berg [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] zusammen mit 2,25 Jauchert Äckern und 3 Tagwerk Mahd im Äschach zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, die Mühle und die Feldgüter in gutem Zustand zu halten und davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er kann sein Erbrecht mit Zustimmung der Lehnsherren an geeignete Personen veräußern, wobei diese aber ein Vorkaufsrecht geltend machen können. Bei einem Besitzerwechsel stehen ihnen außerdem von dem bisherigen Inhaber 5 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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