Nomnus Volpert von Winschotten, Propst und Pfarrer in Weener, und Gerhard Beier, Propst der halben Propstei in Hatzum und Vikar des Altars der Jungfrau Maria und des hl. Sebastian in der Pfarrkirche St. Georg zu Weener, geben bekannt, dass der Fürstbischof von Münster, Heinrich III. von Schwarzburg, die Propstei Weener und die halbe Propstei Hatzum mit ihren Einkünften in die Pfarrkirche des hl. Georg in Weener inkorporiert hat. Die andere halbe Propstei von Hatzum wird mit all ihren Einkünften in die Vikarie des Altars der Jungfrau Maria und des hl. Sebastian in der Pfarrkirche von Weener inkorporiert (Inserturkunde). Bei Vakanz der Vikarie oder der Pfarrstelle in Weener hat der Eigenkirchenherr das Vorschlagsrecht. Für den Erhalt der Pfarrstelle in Weener muss der Stellenbewerber dem Bischof 100 Rheinische Gulden, für den Erhalt der Vikarie des Altars der Jungfrau Maria und des hl. Sebastian 50 Rheinische Gulden im Voraus zahlen.
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Nomnus Volpert von Winschotten, Propst und Pfarrer in Weener, und Gerhard Beier, Propst der halben Propstei in Hatzum und Vikar des Altars der Jungfrau Maria und des hl. Sebastian in der Pfarrkirche St. Georg zu Weener, geben bekannt, dass der Fürstbischof von Münster, Heinrich III. von Schwarzburg, die Propstei Weener und die halbe Propstei Hatzum mit ihren Einkünften in die Pfarrkirche des hl. Georg in Weener inkorporiert hat. Die andere halbe Propstei von Hatzum wird mit all ihren Einkünften in die Vikarie des Altars der Jungfrau Maria und des hl. Sebastian in der Pfarrkirche von Weener inkorporiert (Inserturkunde). Bei Vakanz der Vikarie oder der Pfarrstelle in Weener hat der Eigenkirchenherr das Vorschlagsrecht. Für den Erhalt der Pfarrstelle in Weener muss der Stellenbewerber dem Bischof 100 Rheinische Gulden, für den Erhalt der Vikarie des Altars der Jungfrau Maria und des hl. Sebastian 50 Rheinische Gulden im Voraus zahlen.
B 009u, 5
B 009u Fürstbistum Münster, Hofkammer - Ostfriesische Urkunden
Fürstbistum Münster, Hofkammer - Ostfriesische Urkunden
1467 Oktober 14
Behörden vor 1816
Pergament
Überlieferungsart: Original
Überlieferungskommentar: Edition: Ernst Friedländer, Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 1, Emden 1878, Nr. 855, S. 742-744.
Überlieferungskommentar: Edition: Ernst Friedländer, Ostfriesisches Urkundenbuch, Bd. 1, Emden 1878, Nr. 855, S. 742-744.
Urkunde
Ausstellort: Burg Horstmar
Siegelführer: Nomnus Volpertus von Winschotten, Gerhard Beyer
Siegelführer: Nomnus Volpertus von Winschotten, Gerhard Beyer
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Nomnus Volpertus von Winschotten
Gerhard Beyer
Volpert, Nomnus
Beier, Gerhard
Heinrich III. von Schwarzburg
Weener
Hatzum
St. Georg zu Weener, Pfarrkirche
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:41 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) (Tektonik)
- 1.2.1. Fürstbistum Münster (Tektonik)
- 1.2.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände (Tektonik)
- Fürstbistum Münster, Hofkammer (Tektonik)
- Fürstbistum Münster, Hofkammer / Ostfriesische Urkunden (Bestand)
Namensnennung 4.0 International