Mainz, 1574.09.17. (Richter Valentin Spieß). Jakob Seitz und seine Frau Katharina bekennen, daß die Herrn der gemeinen Bruderschaft des St. Peterstifts sie beide aufgenommen haben, "als daß sie hinfür derselbigen in Gottesdiensten sowohl als Einnehmung Brot und Weins verhoffentlichen wirklichen Genuß empfinden werden". Anstatt ihrer besten Kleider, die der Bruderschaft zuständig sein sollten, übergeben sie den Vertretern der Bruderschaft Wendelin Boppart und Peter Herd, Stiftsvikaren, für den Fall ihres Todes 1. fl. 6 Albus Wiederkaufszins. Unterpfand: Ihr Haus zum Rauenstein bei St. Quintin, oben an Jakob Schop, Schuster, unten an Magister Philipp Zimmerman, hinten am Haus zum Dimerstein, freieigen. Wiederlösung mit 25 fl. vorbehalten. Z.: Nikolaus Ingweiler, Bender, Hans Kistner und Kilian Feuerbach.