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Vor den Richtern des Mainzer Stuhls bekennen die Eheleute Hermann Drescher sich zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 14 Malter Korn an das Stift St. Johannes zu Mainz von dessen ihnen verpachteten Gütern in der Gemarkung Nordenstadt schuldig.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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