Propst Johannes von Allerheiligen und der Edelknecht Andreas Widergrün legen unter den Klausnerinnen zu Oberdorf bestehenden Streitgkeiten dahin bei, dass Anna, genannt Stengin, gegen Zahlung von 5 Pfund Straßburger Pfennigen und nach Aussetzung einer lebenslänglichen Pension auf Gütern zu Fautenbach und Ulm die Klause verläßt.