Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Potsdam-Mittelmark e. V.
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1700 MW 278 (1700271)
1700 MW (1560184) Rep. 1700 Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg
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1991-1998
Enthält u. a.: Zuwendungsbescheid vom 27.12.1991 an die Wirtschaftsfördergesellschaft (WFG) Potsdam-Mittelmark e. V. der Kreise Belzig, Brandenburg und Potsdam. - Protokoll der Gründungsversammlung der WFG. - Satzung der WFG. - Wirtschaftsplan der WFG 1991/1992. - Verwendungsnachweis der WFG 1991/1992. - Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landratsamtes Potsdam vom 14.7.1993 zum Verwendungsnachweis der WFG. - Antrag der WFG auf Erlass der Rückforderung laut Wiederrufs- und Neubescheid vom 16.9.1994. - Klage der WFG gegen das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie (MWMT) vom 19.10.1994. - Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam vom 7.1.1998 (2K731/96).
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:06 MESZ
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