Ulrich Ürlin und Margareta Ürlerin von Wäschenbeuren ("Burun") beurkunden, daß das Lehengericht Heinrichs von Rechberg zu Hohenrechberg ihren Streit über den Anteil an ihrem rechbergischen Lehengut zu Wäschenbeuren dahin in Güte verglichen habe, daß ersterer zu seinem Viertel von dem Gut von Margareta Ürlerin noch ein Drittel von ihren Dreivierteln am Gut hinzu erhalten solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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