Kaiser Franz II. (voller Titel) belehnt nach dem Tod seines Vaters Kaiser Leopold II. und der Einberufung aller vorländischen Vasallen am 19. Juli 1792 als regierender Landesfürst der ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Länder und Leute mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Graf von Stauffenberg und seine ehelich geborenen männlichen Nachkommen mit dem Zoll im Flecken Grünenbaindt, der zu dem früher von den Freiherren von Stain innegehabten Rittergut Jettingen gehört, von dem verstorbenen Lothar Philipp Ludwig Schenk Freiherr von Stauffenberg mit lehenherrlichem Konsens aufgrund kaiserlicher Resolution vom 1. Mai 1762 käuflich erworben worden war und der Markgrafschaft Burgau lehenbar ist. Der Belehnte und seine männlichen Erben können den Zoll künftig vom Aussteller und seinen Erben als Lehen nach dem Lehens- und Landesrecht innehaben und nutznießen und sollen dafür dem Aussteller und seinen Erben jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, ihn vor allem Schaden bewahren, seine Ehre, seinen Nutzen und seinen Gewinn fördern und auch sonst alles tun, was ein getreuer Vasall seiner Lehensherrschaft nach den gemeinen und österreichischen Lehensrechten zu tun schuldig ist. Als Bevollmächtigter von Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Johann Baptist Traschak mit einem Eid auf Gott die Lehenspflicht geleistet.