Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Schneidermeister Johann Georg Keil als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Henriette Katharina Margarete Barall von Dürrmenz [Stadt Mühlacker/Enzkreis]. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Schneiderzunft Johann Grieshammer und dem Kammerknecht Martin Gröner als Pfleger des Sohnes des Bräutigams Georg Friedrich aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Veronika Magdalena geborene Hack sowie dem Rechnungsregistrator Kornelius Klett als Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 31. Dezember 1783 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 326] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da der Sohn des Bräutigams noch minderjährig ist und daher der Pflegschaft des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung des Sohnes vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.