Bischof Siegfried von Hildesheim beauftragt als von Papst Benedict XI. eingesetzter Schutzherr der Dominikaner den Pfarrer Johannes in der Neustadt Warburg, den Pfarrer Berthold in der Altstadt Warburg auf 1305 Mai 7 nach Hildesheim zu laden, um sich dort gegen Klagen der Warburger Dominikaner zu verantworten. Zum Zeichen der Ausführung ist die Urkunde mit dem Siegel des Empfängers zurückzureichen, sofern es nicht zu einer gütlichen Übereinkunft kommt. Inseriert ist eine Urkunde Papst Benedikt XI. von 1304 April 2, mit der er den Erzbischof von Magdeburg und die Bischöfe von Hildesheim und Ratzeburg auf Grundlage seiner Bestimmung Inter cunctas hec beauftragt, die Dominikaner in Sachsen gegen Behinderungen durch Weltgeistliche bei Predigt und Beichte und in Sachen der erzwungenen Abgabe der portio canonica zu verteidigen, ungeachtet der Konzilsbestimmung Cavetur, ne quis und der von Papst Bonifaz VII. ergangenen Bestimmungen Ne reus alterius und sonstiger päpstlicher Bestimmungen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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